Musikalische Grundausbildung für Kinder im ersten und zweiten Schuljahr
Für Wen?
Wir machen Musik – und werden dabei die vielen Möglichkeiten kennenlernen, Musik in der Gemeinschaft einer Gruppe zu erleben.
Wann und wie?
Die Musikalische Grundausbildung beginnt nach den Sommerferien und dauert zwei Jahre. Sie richtet sich an die Kinder des 1. Schuljahres und läuft bis zum Ende des 2. Schuljahres.
Damit die Kinder keine weiten Unterrichtswege zurückzulegen haben, wird der Unterricht in der Regel vor Ort in den Randstunden der Grundschulen angeboten.
Was?
- Wir erleben und gestalten Musik: Klangspiele, Lieder im Jahresrhythmus, Verse, Musik hören
- Wir lernen Noten: Musik malen und notieren, Bilder und Sprache werden zur Musik, hier können sogar eigene Lieder komponiert werden
- Wir probieren viele Instrumente aus: Spiel auf dem Orff‘schen Instrumentarium; Vorstellung der Instrumente, die nach der Grundausbildung in der Musikschule erlernt werden können
- Wir bewegen uns zur Musik: Körperausdruck wird durch Stimmungen in der Musik angeregt, Tänze und Bewegungsspiele fördern das Erkennen rhythmischer Strukturen
- Wir spielen auf der Blockflöte: Tonbildung, Grifftechnik, Artikulation, Zusammenspiel von Anfang an verschafft
Erfolgserlebnisse - Musikgeschichte wird auf interessante und spannende Weise vermittelt
- Allgemeines Wissen wird durch Musik gefördert
Wo und wie teuer?
Der Unterricht wird in den Städten Ibbenbüren und Hörstel angeboten. Die Unterrichtsgebühren betragen monatlich 26,00 EUR bei einer Unterrichtszeit von wöchentlich 60 Minuten. Sofern der Unterricht integriert in den Vormittagsunterricht der Grundschulen stattfindet, betragen die Unterrichtsgebühren 22,00 EUR monatlich bei einer Unterrichtszeit von 45 Minuten wöchentlich. Bei erstmaliger Anmeldung wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben.
Probezeit und Abmeldungen
Die ersten vier Unterrichtsmonate gelten als Probezeit, in der Sie Ihr Kind jeweils zum Monatsende schriftlich abmelden können. Danach sind Abmeldungen nur zum 30.04., 31.08., und 31.12. eines Jahres möglich. Sie müssen der Geschäftsstelle der Musikschule spätestens einen Monat vorher schriftlich zugegangen sein.